Die Leistungen der Krankenversicherung werden auch gewährt, wenn es sich um die Folgen eines Arbeitsunfalles (§§ 148c und 148d) oder um eine Berufskrankheit (§ 148e) handelt.
Rückverweise
…Österreichische Gesundheitskasse (die Gebietskrankenkassen und sonstigen Krankenversicherungsträger auf Grund des ASVG), sondern auch für die Krankenversicherungsträger auf Grund des BSVG und des GSVG (siehe §75a BSVG bzw §79 Abs3 GSVG). Auch für diese Krankenversicherungsträger ist vorgesehen, dass ein Ersatz der Aufwendungen, die sie bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheit erbringen, erst ab…