BSVG
Gliederung
ERSTER TEIL Allgemeine Bestimmungen
ABSCHNITT II Umfang der Versicherung
1. Unterabschnitt Pflichtversicherung
§ 2a Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung von Ehegatten oder eingetragenen Partnern/Partnerinnen bei gemeinsamer Betriebsführung oder hauptberuflicher Beschäftigung
(1) Wird ein land(forst)wirtschaftlicher Betrieb auf die gemeinsame Rechnung und Gefahr von Eheleuten oder eingetragenen Partnern/Partnerinnen geführt oder ist ein Ehegatte/eine Ehegattin oder ein eingetragener Partner/eine eingetragene Partnerin im land(forst)wirtschaftlichen Betrieb des/der anderen hauptberuflich beschäftigt, so sind beide Eheleute oder eingetragene PartnerInnen in der Pensionsversicherung im Sinne des § 2 pflichtversichert.
(2) Sind beide Eheleute oder eingetragene PartnerInnen als Kind bzw. Schwiegerkind im selben land(forst)wirtschaftlichen Betrieb hauptberuflich beschäftigt, so sind beide nach § 2 Abs. 1 Z 2 in der Pensionsversicherung pflichtversichert.
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 139/1997)
§ 2a BSVG · BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 2a Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung von Ehegatten oder eingetragenen Partnern/Partnerinnen bei gemeinsamer Betriebsführung oder hauptberuflicher Beschäftigung
…§ 2a. (1) Wird ein land(forst)wirtschaftlicher Betrieb auf die gemeinsame Rechnung und Gefahr von Eheleuten oder eingetragenen Partnern/Partnerinnen geführt oder ist ein Ehegatte/eine…
§ 259 Schlußbestimmungen zu Art. 9 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 47/1997
…§ 259. (1) Die §§ 2a Abs. 2 Z 3, 107a Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 und 113 Abs. 2 Z 2…
§ 2 Pflichtversicherung in der Krankenversicherung und in der Pensionsversicherung
…überwiegend ihren Lebensunterhalt bestreiten. § 23 Abs. 3, 3a und 5 ist entsprechend anzuwenden. Für die Pflichtversicherung der in den §§ 2a und 2b angeführten Eheleute oder eingetragenen PartnerInnen ist jeweils der gesamte Einheitswert des Betriebes maßgeblich. (Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr…
§ 236 Ersatzzeiten
…seinen Wohnsitz im Gebiet der Republik Österreich gehabt hat und zu den Personen gehört, die gemäß § 1, § 2 oder § 2a des Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetzes 1949, BGBl. Nr. 276, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.…
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