BSVG
Gliederung
ERSTER TEIL Allgemeine Bestimmungen
ABSCHNITT IV Meldungen und Auskunftspflicht
§ 17 Meldungen der freiwillig Versicherten
§ 64 BMSVG · BMSVG · Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
§ 64 Beitragsleistung
…Pflichtbeiträge sowie über die Melde- und Auskunftspflichten mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Beiträge zur Versorgung die Beiträge an die BV-Kassen treten. (7) Die Einhebung der Beiträge ( Abs. 1 ) von Rechtsanwälten ( § 62 Abs. 1 Z 5 ) erfolgt durch die jeweils ausgewählte BV-Kasse, wobei die Überweisung der Beiträge einmal jährlich…
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