BSVG
Gliederung
ERSTER TEIL Allgemeine Bestimmungen
ABSCHNITT IV Meldungen und Auskunftspflicht
§ 17 Meldungen der freiwillig Versicherten
§ 17 BSVG · BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 17 Meldungen der freiwillig Versicherten
…§ 17. Die gemäß den §§ 8 und 9 Weiterversicherten sowie die gemäß § 11 Selbstversicherten haben alle für die Versicherung bedeutsamen Änderungen dem…
§ 118c Beitragsgrundlage
…für Zwecke der Bemessung der Beiträge einzureihen gewesen wäre; 4. der Weiter- oder Selbstversicherung nach dem 31. Dezember 1977 die Beitragsgrundlage gemäß § 17 des Bauern-Pensionsversicherungsgesetzes bzw. gemäß § 28 dieses Bundesgesetzes; 5. der Weiter- oder Selbstversicherung in den Kalenderjahren 1971 bis einschließlich 1977 die sich aus…
§ 72 Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen
§ 72. (1) Der Versicherungsträger hat zu Unrecht erbrachte Geldleistungen, sowie den Aufwand für zu Unrecht gewährte Heilbehelfe und Anstaltspflege zurückzufordern, wenn der Leistungsempfänger bzw. Zahlungsempfänger ( § 71 ) den Bezug durch bewußt unwahre Angaben, bewußte Verschweigung maßgebender T…
§ 64 BMSVG · BMSVG · Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
§ 64 Beitragsleistung
…2. für Selbständige im Sinne des § 62 Abs. 1 Z 2 die nach den §§ 23, 23a und 33a BSVG zum Zeitpunkt der Vorschreibung in der Pensionsversicherung maßgebliche Beitragsgrundlage ohne Nachbemessung; 3. für Selbständige im Sinne des § 62 Abs. 1 Z …
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