(1) Zu den Leistungen aus den Versicherungsfällen des Alters und der Erwerbsunfähigkeit gebührt für jedes Kind (§ 119) ein Kinderzuschuß. Für die Dauer des Anspruches auf Kinderzuschuß gebührt für ein und dasselbe Kind kein weiterer Kinderzuschuß. Über das vollendete 18. Lebensjahr wird der Kinderzuschuß nur auf besonderen Antrag gewährt.
(2) Der Kinderzuschuß beträgt 29,07 € monatlich.
§ 135 BSVG · BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 135 Kinderzuschüsse
…§ 135. (1) Zu den Leistungen aus den Versicherungsfällen des Alters und der Erwerbsunfähigkeit gebührt für jedes Kind ( § 119 ) ein Kinderzuschuß. Für die Dauer des…
§ 71 Zahlungsempfänger
…4 gilt jede aus den Versicherungsfällen des Alters und der Erwerbsunfähigkeit gebührende Leistung nach diesem Bundesgesetz, bestehend aus Steigerungsbetrag ( § 130 ), Kinderzuschüssen ( § 135 ) sowie einer Erhöhung nach § 134a Abs. 1 , einschließlich Ausgleichszulage, jedoch vermindert um die auf gesetzlichen Vorschriften beruhenden Abzüge. (7) Ein Auszahlungsanspruch nach…
Art. 3 Artikel III
…des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes ist die Anpassung der Pensionen mit Wirksamkeit ab 1. Juli 1988 vorzunehmen. (6) Abweichend von den §§ 70 und 135 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes sind die dort genannten festen Beträge in Verbindung mit § 47 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes im Jahr 1988 mit Wirksamkeit ab 1…
§ 58 Gemeinsame Bestimmungen für das Ruhen von Pensionsansprüchen
…1) Bei der Anwendung des § 57a sind die Pensionen ohne besondere Steigerungsbeträge für die Höherversicherung ( § 132 ) und ohne Kinderzuschüsse ( § 135 ) heranzuziehen. (2) Bei der Anwendung des § 57a ist das Krankengeld nur mehr mit dem Betrag heranzuziehen, um den es den in der Unfallversicherung…
§ 4a APG · APG · Allgemeines Pensionsgesetz
§ 4a Teilpension
…Höherversicherungsbetrag (§ 248c ASVG, § 143 GSVG, § 134 BSVG), kein Kinderzuschuss (§ 262 ASVG, § 144 GSVG, § 135 BSVG), keine Ausgleichszulage (§ 292 ASVG, § 149 GSVG, § 140 BSVG) und kein Ausgleichszulagenbonus/Pensionsbonus (§ 299a ASVG, § 156a…
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