Anspruch auf Waisenpension haben nach dem Tode des (der) Versicherten die Kinder im Sinne des § 119 Abs. 1 Z. 1 bis 4 und Abs. 2. Über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus wird eine Waisenpension nur auf besonderen Antrag gewährt.
§ 129 BSVG · BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 129 Waisenpension
…§ 129. Anspruch auf Waisenpension haben nach dem Tode des (der) Versicherten die Kinder im Sinne des § 119 Abs. 1 Z. 1 bis…
§ 126 Hinterbliebenenpensionen
…für hinterbliebene eingetragene PartnerInnen, Witwerpensionen und Waisenpensionen gewährt, wenn die Wartezeit ( § 111 ) und die besonderen Voraussetzungen gemäß den §§ 127 und 129 erfüllt sind. Die Wartezeit gilt jedenfalls als erfüllt, wenn der (die) Versicherte bis zum Tod Anspruch auf eine Pension aus der Pensionsversicherung nach diesem Bundesgesetz…
§ 150a Maßnahmen der Rehabilitation
…Berücksichtigung der Auslastung der eigenen Einrichtungen kann der Versicherungsträger auch Angehörigen ( § 151 ) eines Versicherten oder eines Pensionisten oder Beziehern von Waisenpensionen ( § 129 ), die an einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung leiden, Maßnahmen der Rehabilitation gemäß § 152 Abs. 1 Z. 1 und § …
§ 4 UFG-AE · UFG-AE · Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende
§ 4 Begünstigte
… 260 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes ( ASVG ), BGBl. Nr. 189/1955, § 138 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes ( GSVG ), BGBl. Nr. 560/1978, § 129 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes ( BSVG ), BGBl. Nr. 559/1978, § 64 des Notarversorgungsgesetzes ( NVG 2020 ), BGBl. I Nr. 100/2018) oder einen Waisenversorgungsgenuss ( § …
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