1Ob57/04w—OGH Entscheidung
17. Mai 2004
…nicht mehr der Bund, sondern die ASFINAG als Vertragspartnerin der mit den Nutzern der Bundesautobahnen abgeschlossenen Verträge, eine Rechtslage, die später durch § 3 BStMG BGBl I 2002/109 fortgeschrieben wurde. Danach ist "Mautgläubiger der Bund oder, soweit ihr von diesem das Recht der Fruchtnießung eingeräumt wurde," die ASFINAG. Gemäß §…