BStG 1971
Gliederung
I. Allgemeines Erklärung und Auflassung von Straßenzügen als Bundesstraßen
§ 5d Verordnungsermächtigungen
Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat durch Verordnung nähere Bestimmungen zu erlassen über
1. Ablauf und maßgebliche Elemente und Aspekte der Folgenabschätzung hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit,
2. Ablauf und maßgebliche Kriterien des Straßenverkehrssicherheitsaudits,
3. Ablauf und maßgebliche Aspekte der Straßenverkehrssicherheitsbewertung des in Betrieb befindlichen Straßennetzes und Art der Veröffentlichung von Straßenabschnitten mit hoher Unfallhäufigkeit,
4. Ablauf und maßgebliche Aspekte der Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen,
5. die erforderliche fachliche Qualifikation der Straßenverkehrssicherheitsgutachter und
6.Inhalte und Umfang der Lehrgänge für Straßenverkehrssicherheitsgutachter gemäß § 5a Abs. 5 und § 5c Abs. 3 und 4.
§ 5d BStG 1971 · BStG 1971 · Bundesstraßengesetz 1971
§ 5d Verordnungsermächtigungen
…§ 5d. Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat durch Verordnung nähere Bestimmungen zu erlassen über 1. Ablauf und maßgebliche…
§ 34 Inkrafttreten, Außerkraftsetzung von Vorschriften
… September 1971 in Kraft. (2) Mit dem in Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt tritt das Bundesgesetz vom 18. Februar 1948, betreffend die Bundesstraßen (Bundesstraßengesetz BStG), BGBl. Nr. 59, zuletzt geändert durch die Bundesstraßengesetznovelle 1968, BGBl. Nr. 113, außer Kraft. (3) Die §§ 2, 3, 4, 7…
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