BSEOG
Gliederung
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Verfügungen über Geschäftsanteile
Mit 1. Jänner 2018 gehen alle Anteilsrechte des Bundes an der Gesellschaft unentgeltlich auf die Bundes-Sport GmbH über; dabei findet § 14 Anwendung.
Rückverweise