BPGG
Gliederung
6. ABSCHNITT Verfahren
§ 31 Sachverständige
Bezüglich der Bestellung, Enthebung und Honorierung der freien ärztlichen Sachverständigen gelten die beim jeweiligen Entscheidungsträger in Vollziehung der im § 3 genannten Normen anzuwendenden Bestimmungen.
§ 31 BPGG · BPGG · Bundespflegegeldgesetz
…§ 31. Bezüglich der Bestellung, Enthebung und Honorierung der freien ärztlichen Sachverständigen gelten die beim jeweiligen Entscheidungsträger in Vollziehung der im § 3 genannten Normen anzuwendenden Bestimmungen.…
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