Die Abtretung oder Verpfändung von Anwartschaften im Sinne der §§ 5 und 6 ist rechtsunwirksam. Für die Pfändung gilt die Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896.
Rückverweise
PKG · Pensionskassengesetz
§ 11b Einrichtungen aus Mitgliedstaaten in Österreich
…der Abs. 2 bis 8 und nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaates von einer Einrichtung gemäß § 5 Z 4 in Österreich im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs oder über eine Zweigstelle erbracht werden. (2) Beabsichtigt eine Einrichtung die Pensionskassenzusage eines Arbeitgebers in Österreich zu verwalten…
§ 15a
…Bescheid einer gesetzlichen Pensionsversicherungsanstalt oder einer berufsständischen Altersvorsorgeeinrichtung auf Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension vorliegt; 2. sind folgende Bestimmungen zusätzlich anzuwenden: a) § 3 Abs. 4 BPG hinsichtlich einer zusätzlichen eigenen Beitragsleistung; b) § 4 BPG hinsichtlich der Verfügungs- und Exekutionsbeschränkungen von gemäß Z 3 in Verbindung mit § …