§ 96 Meldung an ESMA
In Kraft seit 03. Januar 2018
Up-to-date
§ 96 Meldung an ESMA — BörseG 2018
Die FMA hat ESMA jährlich eine zusammenfassende Information über alle gemäß den §§ 105 bis 109 verhängten Verwaltungsstrafen und andere Maßnahmen zu übermitteln.
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