§ 59 BV-Kassen
In Kraft seit 01. Januar 2008
Up-to-date
Die BV-Kassen sind auch berechtigt, Beiträge im Sinne des 4. Teiles hereinzunehmen und zu veranlagen.
BMSVG · Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
§ 59 BV-Kassen
…4. Abschnitt Verwaltung der Beiträge in der BV-Kasse BV-Kassen § 59. Die BV-Kassen sind auch berechtigt, Beiträge im Sinne des 4. Teiles hereinzunehmen und zu veranlagen.…
§ 6 Beginn und Höhe der Beitragszahlung
…§§ 33 und 34 ASVG sinngemäß anzuwenden. (2) Für die Eintreibung nicht rechtzeitig entrichteter Beiträge und allfälliger Verzugszinsen sind die §§ 59, 62, 64 und 409 bis 417a ASVG anzuwenden. Weiters sind die §§ 65 bis 68 und 69 ASVG anzuwenden. Der zuständige Träger der…
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