§ 4 Sprachliche Gleichbehandlung
In Kraft seit 01. Juli 2002
Up-to-date
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
Rückverweise
BMSVG · Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
§ 62 Geltungsbereich
…oder 3. von Personen, die der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach § 2 des Freiberuflich Selbständigen-Sozialversicherungsgesetzes (FSVG), BGBl. Nr. 624/1978, oder 4. von Notaren, die in die Vorsorge nach § 1 des Notarversorgungsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/2018, einbezogen sind, oder 5. von Personen…
§ 50
…1) Auf die Selbständigenvorsorge sind die Bestimmungen des 1. (ausgenommen die §§ 4, 5 und 11 Abs. 3 und 4), 3. und 5. Teiles nicht anzuwenden. (2) Die Bestimmungen des 2. Teiles sind mit der Maßgabe anzuwenden…