Art. 10
In Kraft seit 01. April 1987
Up-to-date
(Anm.: Abs. 1 Inkrafttretensdatum der Novelle BGBl. Nr. 78/1987)
(2) Bescheide und Dienstgebererklärungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können ab seiner Kundmachung erlassen oder abgegeben werden, sie sind mit 1. April 1987 in Kraft zu setzen.
(Anm.: Abs. 3 Vollziehungsklausel der Novelle BGBl. Nr. 78/1987)
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