(1) Die Buchhaltungsagentur hat für die Anwendung und Wartung der IT-Verfahren des Haushalts- und Rechnungswesens des Bundes die vom Bundesminister für Finanzen festgelegten IT-Systeme und Support-Einrichtungen gegen Entgelt in Anspruch zu nehmen.
(2) Für IT-Dienstleistungen, die zur Erfüllung von über die im Abs. 1 genannten hinaus gehenden Aufgaben der Buchhaltungsagentur erforderlich sind, hat die Buchhaltungsagentur die Bundesrechenzentrum GmbH zu beauftragen.
(3) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 7/2010)
Rückverweise
BHV 2013 · Bundeshaushaltsverordnung 2013
§ 12 Ordnung, Erfassung, Aufzeichnung und Weitergabe von Verrechnungsdaten
…Weitergabe an das HV-System, soweit die Weitergabe nicht vom anordnenden Organ selbst vorgenommen wird (§ 8). Die BHAG hat sich nach § 26 BHAG-G für die Besorgung dieser Aufgaben des HV-Systems zu bedienen. (2) Der BHAG obliegt insbesondere 1. die Vergabe und Verwaltung von Berechtigungen für den Zugang…