BFA-VG
Gliederung
(1) Zur Durchsetzung der Befugnisse nach diesem Hauptstück sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Ausübung von unmittelbarer Zwangsgewalt ermächtigt; die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben den Betroffenen die Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt anzudrohen und anzukündigen. Sie haben deren Ausübung zu beenden, sobald der angestrebte Erfolg erreicht wurde, sich zeigt, dass er auf diesem Wege nicht erreicht werden kann oder der angestrebte Erfolg außer Verhältnis zu dem für die Durchsetzung erforderlichen Eingriff steht. Eine Gefährdung des Lebens oder eine nachhaltige Gefährdung der Gesundheit ist jedenfalls unzulässig.
(2) Wäre zur Durchsetzung einer Befugnis gemäß §§ 38 Abs. 1 Z 3 und 4 und Abs. 2, 39 Abs. 1 sowie 42 Abs. 1 die Überwindung eines Widerstands des Betroffenen erforderlich, haben die ermächtigten Organe des Bundesamtes (§ 2 Abs. 6 BFA-G) ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes um die Vornahme der Amtshandlung zu ersuchen.
§ 47 BFA-VG · BFA-VG · BFA-Verfahrensgesetz
§ 47 Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt
…§ 47. (1) Zur Durchsetzung der Befugnisse nach diesem Hauptstück sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Ausübung von unmittelbarer Zwangsgewalt ermächtigt; die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes…
§ 45 Befugnisse der Organe der Landespolizeidirektionen
…Bundesministers für Inneres, mit der Richtlinien für das Einschreiten der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erlassen werden – RLV , BGBl. Nr. 266/1993. § 47 Abs. 2 gilt für diese Organe sinngemäß.…
§ 6 Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
…6. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben das Bundesamt bei der Erfüllung seiner Aufgaben, insbesondere durch Wahrnehmung der ihnen gemäß §§ 36 bis 47 eingeräumten Aufgaben und Befugnisse, zu unterstützen.…
§ 2 BFA-G · BFA-G · BFA-Einrichtungsgesetz
§ 2 Organisation
…7) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben das Bundesamt bei der Erfüllung seiner Aufgaben, insbesondere durch Wahrnehmung der ihnen gemäß §§ 36 bis 47 BFA-VG eingeräumten Aufgaben und Befugnisse, zu unterstützen.…
§ 9 GVG-B 2005 · GVG-B 2005 · Grundversorgungsgesetz – Bund 2005
§ 9 Behörden
…Bundesministers für Inneres, mit der Richtlinien für das Einschreiten der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erlassen werden – RLV , BGBl. Nr. 266/1993. § 47 BFA-VG gilt sinngemäß. (3b) Gegen Erkenntnisse und Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtes über Beschwerden gegen Bescheide der Behörde steht dem Bundesminister für Inneres das Recht zu, beim Verwaltungsgerichtshof…
§ 13 FPG · FPG · Fremdenpolizeigesetz 2005
§ 13 Grundsätze bei der Vollziehung
…Bundesministers für Inneres, mit der Richtlinien für das Einschreiten der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erlassen werden – RLV , BGBl. Nr. 266/1993. § 47 Abs. 2 BFA-VG gilt sinngemäß.…
§ 12b GrekoG · GrekoG · Grenzkontrollgesetz
§ 12b Befugnisse der Organe der Landespolizeidirektionen
…Bundesministers für Inneres, mit der Richtlinien für das Einschreiten der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erlassen werden – RLV, BGBl. Nr. 266/1993. § 47 Abs. 2 BFA-VG gilt für diese Organe sinngemäß.…
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