Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.
BewG 1955 · Bewertungsgesetz 1955
§ 87 § 87. Vollziehung.
…§ 87. Vollziehung. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.…
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