G58/10 ua—VfGH Entscheidung
25. September 2010
…dem die Bestimmung des §11 BekGG steht, kann eine Bekenntnisgemeinschaft nur als eine "Vereinigung von Anhängern einer Religion, die gesetzlich nicht anerkannt ist", (§1 BekGG) angesehen werden, die Rechtspersönlichkeit nach dem Bekenntnisgemeinschaftengesetz erlangt hat (§2 BekGG). Für Ausnahmen bei Vorliegen bestimmter außergewöhnlicher Umstände lässt die Bestimmung aber auch insoweit keinen Raum. 4. Sohin erweisen sich die…