G58/10 ua—VfGH Rechtssatz
25. September 2010
Bezug auf die Zehn-Jahres-Frist nicht möglich. Eine Bekenntnisgemeinschaft kann nur als eine "Vereinigung von Anhängern einer Religion, die gesetzlich nicht anerkannt ist", (§1 BekGG) angesehen werden, die Rechtspersönlichkeit nach dem Bekenntnisgemeinschaftengesetz erlangt hat (§2 BekGG). Auch insoweit kein Raum für Ausnahmen bei Vorliegen bestimmter außergewöhnlicher Umstände. Die festgestellte…