BDG 1979
Gliederung
(1) Die Besetzung einer Planstelle und die Antragstellung hiefür bedürfen der vorherigen Zustimmung der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers. Sie oder er hat dabei für eine gleichmäßige Behandlung der Beamten zu sorgen.
(2) Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler kann aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit und, soweit dadurch nicht die von ihm wahrzunehmende Einheitlichkeit in der Besorgung der Personalangelegenheiten der Beamten gefährdet wird, durch Verordnung aussprechen, daß für die Besetzung bestimmter Arten von Planstellen oder für die Antragstellung hiefür die im Abs. 1 vorgesehene Zustimmung als erteilt gilt. Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler kann in der Verordnung außerdem
1. diese Zustimmung an Bedingungen knüpfen, die den im ersten Satz angeführten Zielen entsprechen, und
2. bestimmen, daß ihm Besetzungen bestimmter Arten von Planstellen, für die die Zustimmung als erteilt gilt, mitzuteilen sind.
§ 105 BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 105 Anwendung des AVG und des Zustellgesetzes
…§§ 2 bis 4, 12, 39 Abs. 2a , §§ 41, 42, 44a bis 44g, 51, 57, 58a, 62 Abs. 3 , §§ 63 bis 67, 68 Abs. 2 und 3 , § 73 Abs. 2 und 3, §§ 75 bis…
§ 3 Besetzung von Planstellen
…§ 3. (1) Die Besetzung einer Planstelle und die Antragstellung hiefür bedürfen der vorherigen Zustimmung der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers. Sie oder er hat dabei für eine…
§ 75a Berücksichtigung des Karenzurlaubes für zeitabhängige Rechte
…des Beamten für ihre oder seine dienstliche Verwendung gewährt worden ist: höchstens drei Jahre; b) zur aa) Begründung eines Dienstverhältnisses gemäß den §§ 3 oder 4 des Entwicklungshelfergesetzes , BGBl. Nr. 574/1983, oder bb) Teilnahme an Partnerschaftsprojekten im Rahmen von Außenhilfsprogrammen der Europäischen Union (insbesondere so genannten Twinning…
§ 10 Provisorisches Dienstverhältnis
……………………………. 2 Kalendermonate und nach Vollendung des zweiten Dienstjahres ………………… 3 Kalendermonate. Die Kündigungsfrist hat mit Ablauf eines Kalendermonates zu enden. (3) Während der Probezeit ist die Kündigung ohne Angabe von Gründen, später nur mit Angabe…
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