BDG 1979
Gliederung
BESONDERER TEIL
11. Unterabschnitt Lehrpersonen in bestimmten Tätigkeiten an Pädagogischen Hochschulen
Allgemeiner Verwaltungsdienst in der Fernmeldebehörde
§ 260 11. Unterabschnitt
Für die Wachebeamten sind die Verwendungsgruppen W 1 und W 2 vorgesehen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden