§ 233 2. Abschnitt
In Kraft seit 01. Januar 2012
Up-to-date
BDG 1979
Gliederung
§ 75a Abs. 2 Z 2 lit. e gilt nur für am 1. Jänner 2005 noch nicht beendete und nach dem 31. Dezember 2004 neu angetretene Karenzurlaube.
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