BDG 1979
Gliederung
BESONDERER TEIL
5. Unterabschnitt Ausschreibung und Besetzung von Planstellen für leitende Funktionen
§ 207a Zuständigkeit und Ausschreibungstermin
(1) Die Bildungsdirektorin oder der Bildungsdirektor hat freigewordene Planstellen für leitende Funktionen ehestens, längstens jedoch innerhalb von drei Monaten nach dem Freiwerden, auszuschreiben.
(2) Die Ausschreibung der Planstelle einer Leiterin oder eines Leiters kann für einen Zeitraum von insgesamt zwei Jahren aufgeschoben werden, wenn die Einbeziehung der Schule in einen Schulcluster oder eine andere wesentliche organisatorische Maßnahme in Aussicht genommen ist.
(3) Eine Ausschreibung hat nicht zu erfolgen, wenn aus besonderen Gründen eine Leiterin oder ein Leiter mit ihrer oder seiner Zustimmung zusätzlich mit der Leitung einer oder zwei weiterer Schulen betraut wird.
§ 207a BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 207a Zuständigkeit und Ausschreibungstermin
…§ 207a. (1) Die Bildungsdirektorin oder der Bildungsdirektor hat freigewordene Planstellen für leitende Funktionen ehestens, längstens jedoch innerhalb von drei Monaten nach dem Freiwerden, auszuschreiben. (2) Die…
§ 222 Lehrpersonen an Pädagogischen Hochschulen eingegliederten Praxisschulen
…freien Planstelle für die Leitung einer einer Pädagogischen Hochschule eingegliederten Praxisschule hat ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren voranzugehen. Auf dieses Verfahren sind die §§ 207a bis 207i und § 207m mit der Maßgabe anzuwenden, dass 1. an die Stelle der Bildungsdirektorin oder des Bildungsdirektors das Rektorat tritt, 2. an…
§ 48a VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 48a Lehrpersonen an Pädagogischen Hochschulen eingegliederten Praxisschulen
…Bildungsdirektorin oder des Bildungsdirektors das Rektorat tritt, 3. an die Stelle der Bildungsdirektion die Pädagogische Hochschule tritt, 4. der Aufschub einer Ausschreibung gemäß § 207a Abs. 2 BDG 1979 durch die Bundesministerin oder den Bundesminister für Bildung zu veranlassen ist, 5. die Betrauung gemäß § 207a Abs. 3 BDG 1979 der…
§ 3 BLVG · BLVG · Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz
§ 3
…sich ohne Berücksichtigung der Gruppen im Betreuungsteil ergäbe. (3b) Beträgt die Minderung der Lehrverpflichtung der Leiterin oder des Leiters, die oder der gemäß § 207a Abs. 3 BDG 1979 mit der Leitung einer oder zwei weiteren Schulen mitbetraut ist, mehr als 20 Werteinheiten, so darf die Leiterin oder der Leiter die die volle Lehrverpflichtung…
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