(1) ... Beamten, die vor dem 1. Oktober 1982 eine für die Vorrückung in höhere Bezüge maßgebende Dienstzeit von acht Jahren aufweisen, gebührt wenn es für sie günstiger ist jenes Urlaubsausmaß, das sich für sie aus ... § 65 Abs. 1 Z 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung ergibt.
(2) Abs. 1 ist auch auf jene ... Beamten anzuwenden, deren Dienstverhältnis nach dem 30. September 1982, aber vor dem 1. Jänner 1983 begonnen hat, wenn sich für sie bezogen auf den Tag des Beginnes des Dienstverhältnisses unter Berücksichtigung der für die Ermittlung des Vorrückungsstichtages maßgebenden Bestimmungen eine Dienstzeit von mindestens acht Jahren ergibt.
(3) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 43/1995)
(4) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 43/1995)
(5) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 43/1995)
(6) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 43/1995)
BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Art. 79 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 135/2009, zu den §§ 1a, 76 und 78d, BGBl. Nr. 333/1979)
…Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (Anm.: aus BGBl. I Nr. 135/2009, zu den §§ 1a, 76 und 78d, BGBl. Nr. 333/1979) (1) Art. 2 (Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs), Art. 3 (Änderung des Ehegesetzes), Art. 4 (Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes), Art. 6 (Änderung der Jurisdiktionsnorm…
Art. 4 (Anm.: aus BGBl. Nr. 137/1983, zu § 65, BGBl. Nr. 333/1979)
…acht Jahren aufweisen, gebührt wenn es für sie günstiger ist jenes Urlaubsausmaß, das sich für sie aus ... § 65 Abs. 1 Z 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung ergibt. (2) Abs. 1 ist auch auf jene ... Beamten anzuwenden, deren Dienstverhältnis nach dem…
§ 79h Sonstige zulässige Datenverarbeitungen
… 79e darf die IT-Stelle Daten über die IKT-Nutzung einer Beamtin oder eines Beamten verarbeiten, soweit dies mit ihrer oder seiner Einwilligung gemäß Art. 4 Z 11 DSGVO zum Zwecke der Erbringung von Serviceleistungen im Zusammenhang mit der IKT-Nutzung dieser Beamtin oder dieses Beamten erfolgt.…
§ 280 Datenverarbeitung
…Datenverarbeitung § 280. (1) Die Leiterinnen und Leiter der Zentralstellen sind als jeweils Verantwortlicher gemäß Art. 4 Z 7 DSGVO für den Wirkungsbereich des jeweiligen Ressorts ermächtigt, die dienstrechtlichen, arbeits- und sozialrechtlichen, haushaltsrechtlichen, besoldungsrechtlichen, pensionsrechtlichen, organisationsbezogenen, ausbildungsbezogenen und sonstigen mit dem…
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