Anl. 1/07
In Kraft seit 01. Juli 2005
Up-to-date
BDG 1979
Gliederung
7.1. Eine in den Z 7.2 bis 7.2.2 angeführte oder gemäß § 137 der Verwendungsgruppe A 7 zugeordnete Verwendung und die für diese Verwendung erforderliche Eignung.
7.2. Verwendungen der Verwendungsgruppe A 7 sind zB:
7.2.1. die Reinigungskraft,
7.2.2. der Amtsgehilfe.
Rückverweise
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