BBU-G
Gliederung
7. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 29 Verweisungen
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
§ 29 BBU-G · BBU-G · BBU-Errichtungsgesetz
…§ 29. Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.…
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