BBU-G
Gliederung
3. Abschnitt Organisation
§ 11 Errichtungserklärung
Die Erklärung über die Errichtung der Bundesagentur ist vom Bundesminister für Inneres für den Bund abzugeben.
§ 11 BBU-G · BBU-G · BBU-Errichtungsgesetz
…§ 11. Die Erklärung über die Errichtung der Bundesagentur ist vom Bundesminister für Inneres für den Bund abzugeben.…
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