(1) Den obersten Organen des Bundes und den Mitgliedern des Nationalrates und des Bundesrates gebühren Bezüge nach diesem Bundesgesetz.
(2) Oberste Organe des Bundes sind der Bundespräsident, die Mitglieder der Bundesregierung, die Staatssekretäre, der Präsident des Rechnungshofes und die Mitglieder der Volksanwaltschaft.
(3) Die im Abs. 1 angeführten Personen werden in ihrer Gesamtheit als „Organe“ bezeichnet.
§ 56 BSVG · BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 56 Berücksichtigung von Erwerbseinkommen bei Leistungen
…des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, übersteigen : 1. Bezüge nach § 1 Abs. 1 des Bundesbezügegesetzes , BGBl. I Nr. 64/1997; 2. Bezüge nach Art. 9 des Beschlusses 2005/684/EG, Euratom, zur Annahme des Abgeordnetenstatuts des Europäischen…
§ 91 ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 91 Berücksichtigung von Erwerbseinkommen bei Leistungen
…des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, übersteigen : 1. Bezüge nach § 1 Abs. 1 des Bundesbezügegesetzes , BGBl. I Nr. 64/1997; 2. Bezüge nach Art. 9 des Beschlusses 2005/684/EG, Euratom, zur Annahme des Abgeordnetenstatuts des Europäischen…
§ 60 GSVG · GSVG · Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 60 Berücksichtigung von Erwerbseinkommen bei Leistungen
…des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, übersteigen: 1. Bezüge nach § 1 Abs. 1 des Bundesbezügegesetzes , BGBl. I Nr. 64/1997; 2. Bezüge nach Art. 9 des Beschlusses 2005/684/EG, Euratom, zur Annahme des Abgeordnetenstatuts des Europäischen…
Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956
§ 66a Abschnitt 3a
…unselbstständigen Erwerbstätigkeit, 2. das Einkommen aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, ausgenommen Ansprüche aus der Verwertung von Urheberrechten sowie 3. die Bezüge der a) im § 1 des Bundesbezügegesetzes , b) im § 1 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, c) in auf Grund des § 1…
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