§ 65b Befristeter Entfall der Zustimmung des Bundesministers für Finanzen zu vorzeitigen Ruhestandsversetzungen — BB-PG
Das in § 2 Abs. 4 vorgesehene Erfordernis der Zustimmung des Bundesministers für Finanzen entfällt für einen Zeitraum von drei Jahren. Dieser Zeitraum beginnt am Tag des Inkrafttretens der in § 52 Abs. 2a des Bundesbahngesetzes, BGBl. Nr. 825/1992, vorgesehenen Verordnung.
§ 65b BB-PG · BB-PG · Bundesbahn-Pensionsgesetz
§ 65b Befristeter Entfall der Zustimmung des Bundesministers für Finanzen zu vorzeitigen Ruhestandsversetzungen
…Befristeter Entfall der Zustimmung des Bundesministers für Finanzen zu vorzeitigen Ruhestandsversetzungen § 65b. Das in § 2 Abs. 4 vorgesehene Erfordernis der Zustimmung des Bundesministers für Finanzen entfällt für einen Zeitraum von drei Jahren. Dieser Zeitraum…
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