BB-PG
Die im § 56 Abs. 2 Z 3 angeführten Eurobeträge sind erstmals mit Wirkung ab 1. Jänner 2002 mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor nach § 108f ASVG zu vervielfachen.
§ 59 BB-PG · BB-PG · Bundesbahn-Pensionsgesetz
§ 59 Anpassung der Betragsgrenzen
…Anpassung der Betragsgrenzen § 59. Die im § 56 Abs. 2 Z 3 angeführten Eurobeträge sind erstmals mit Wirkung ab 1. Jänner 2002 mit dem jeweiligen…
Rückverweise