§ 11 Verlust des Anspruches auf Ruhegenuss
In Kraft seit 01. Januar 2012
Up-to-date
Der Anspruch auf Ruhegenuss erlischt durch
(Anm.: lit. a) aufgehoben durch BGBl. I Nr. 140/2011)
b) Verzicht,
c) Austritt,
d) Ablösung.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden