1Ob98/00v—OGH Entscheidung
06. Oktober 2000
…unzuständigen 1. Finanzamt stellt auch die Tatsache, dass dessen Organe ihre Unzuständigkeit nicht von Amts wegen wahrnehmen, kein unvertretbares, somit schuldhaftes Behördenhandeln dar: Gemäß § 50 Abs 1 BAO haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Der Sinn der Zuständigkeitsverteilung liegt darin, dass durch eine klare, vorausbestimmte und voraussehbare…