Abgabenbehörden der Länder und Gemeinden sind die mit der Erhebung der in § 1 bezeichneten öffentlichen Abgaben und Beiträge betrauten Behörden der Länder und Gemeinden.
Rückverweise
BAO · Bundesabgabenordnung
§ 320
…a) die Abgabenordnung vom 22. Mai 1931, Deutsches RGBl. I S. 161, einschließlich der hiezu ergangenen Durchführungsvorschriften, insbesondere: 1. die §§ 50 und 51 der Dritten Steuernotverordnung vom 14. Februar 1924, Deutsches RGBl. I S. 74; 2. die Verordnung zur Durchführung des § 160…