Mildtätig (humanitär, wohltätig) sind solche Zwecke, die darauf gerichtet sind, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen.
Rückverweise
…Abgrenzungskriterium zur 'gewöhnlichen' Vermietung einer Wohnung. Zum anderen muss Vermieter eine karitative oder humanitäre Organisation sein; hier kann beispielsweise auf die Begriffsumschreibung in § 37 BAO verwiesen werden. Gemeint sind Organisationen wie etwa die C*, die Volkshilfe oder die Bewährungshilfe. […] “ [21] 2. Die Vollausnahme nach § 1 Abs…
BStFG 2015 · Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015
§ 2 Begriff der Stiftung und des Fonds
…194/1961, gefördert wird. (4) Mildtätig (humanitär, wohltätig) im Sinne dieses Bundesgesetzes sind solche Zwecke, die darauf gerichtet sind, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen (§ 37 BAO).…
…aus: Auf Grund der Satzung sei die Gemeinnützigkeit bzw. Mildtätigkeit der beschwerdeführenden Partei im Sinne der Grundtatbestandsbestimmungen der §§ 36 bzw. 37 BAO nicht strittig. Für die Gewährung des begünstigten Steuersatzes müsse aber gemäß § 41 Abs. 2 BAO in Verbindung mit § 39…
…subjektiven Tatseite auf den US 14 bis 16. Indem die Rechtsrüge (Z 9 lit a) aus der Prämisse der Mildtätigkeit (§ 37 BAO) der Zwecke des Vereins „O*****“ fehlende Steuerpflicht ableitet, entfernt sie sich von den gegenteiligen Urteilsfeststellungen (US 6 f) und verfehlt solcherart…