(1) Ein Personenkreis ist nicht als Allgemeinheit aufzufassen, wenn er durch ein engeres Band, wie Zugehörigkeit zu einer Familie, zu einem Familienverband oder zu einem Verein mit geschlossener Mitgliederzahl, durch Anstellung an einer bestimmten Anstalt und dergleichen fest abgeschlossen ist oder wenn infolge seiner Abgrenzung nach örtlichen, beruflichen oder sonstigen Merkmalen die Zahl der in Betracht kommenden Personen dauernd nur klein sein kann.
(2) Der Umstand, daß die Erträge eines Unternehmens einer Gebietskörperschaft zufließen, bedeutet für sich allein noch keine unmittelbare Förderung der Allgemeinheit.
§ 10 UStG 1994 · UStG 1994 · Umsatzsteuergesetz 1994
§ 10 Steuersätze
§ 10. (1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 20% der Bemessungsgrundlage ( §§ 4 und 5 ). (1a) Die Steuer ermäßigt sich auf 4,9% für die Lieferungen und die Einfuhr der in Anlage 3 aufgezählten Gegenstände. Dies gilt nur, wenn die Lieferungen und die Einfuhr ausschließlich Gegen…
§ 4b EStG 1988 · EStG 1988 · Einkommensteuergesetz 1988
§ 4b Zuwendungen zur Vermögensausstattung
…zum Zweck der ertragsbringenden Vermögensausstattung an privatrechtliche Stiftungen oder an damit vergleichbare Vermögensmassen (Stiftungen), die die Voraussetzungen nach den §§ 34 bis 47 BAO erfüllen und begünstigte Zwecke gemäß § 4a Abs. 2 verfolgen, gelten nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Betriebsausgaben: 1. Im Wirtschaftsjahr sind Zuwendungen…
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