Die Steuermeßbeträge und die anderen Feststellungen, die in den Meßbescheiden enthalten sind (§ 194 Abs. 3), werden den Abgabenbescheiden zugrunde gelegt, auch wenn die Meßbescheide noch nicht rechtskräftig geworden sind.
…Spruchpunkt I. (Abweisung) § 194 Abs. 3 der Bundesabgabenordnung lautet: "In der Festsetzung des Steuermeßbetrages liegt auch die Feststellung der sachlichen und persönlichen Abgabepflicht." § 195 BAO lautet: "Die Steuermeßbeträge und die anderen Feststellungen, die in den Meßbescheiden enthalten sind (§ 194 Abs. 3), werden den Abgabenbescheiden zugrunde gelegt, auch wenn die…
…19 BewG 1955 die Einheitswerte. Gemäß § 12 Grundsteuergesetz 1955 (GrStG 1955) ist Besteuerungsgrundlage ist der für den Veranlagungszeitpunkt maßgebende Einheitswert des Steuergegenstandes. Gemäß § 195 BAO werden Steuermessbeträge und die anderen Feststellungen, die in den Messbescheiden enthalten sind, den Abgabenscheiden zugrunde gelegt, auch wenn die Messbescheide noch nicht rechtskräftig geworden sind…
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