Die Anzeigen gemäß den §§ 120 und 120a sind binnen einem Monat, gerechnet vom Eintritt des anmeldungspflichtigen Ereignisses, zu erstatten.
Rückverweise
…vollständig und wahrheitsgemäß dem Finanzamt bekannt geben (z.B. Eröffnung eines steuerpflichtigen Betriebes). Diese Tätigkeiten sind binnen eines Monats dem Finanzamt anzuzeigen ( § 120 und § 121 BAO ). Weiters haben Vereine eine Abgabenerklärung abzugeben, wenn sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden ( § 133 Abs. 1 BAO ). Darüber hinaus sind Steuererklärungen ohne Aufforderung in…