BundesrechtBundesgesetzeBerufsausbildungsgesetz§ 22a

§ 22aPrüfungskommission für die Teilprüfung über den Fachbereich der Berufsreifeprüfung im Rahmen von Lehrabschlussprüfungen über vierjährige Lehrberufe

In Kraft seit 01. Februar 2006
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