BundesrechtBundesgesetzeBarrierefreiheitsgesetz4. Abschnitt Grundlegende Veränderungen von Produkten oder Dienstleistungen und unverhältnismäßige Belastungen für die Wirtschaftsakteure§ 18

§ 18 Unverhältnismäßige Belastungen

In Kraft seit 28. Juni 2025
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