§ 31 Entstehen der Leistungsansprüche
In Kraft seit 01. Juli 1967
Up-to-date
B-KUVG
Gliederung
ZWEITER TEIL Leistungen
ABSCHNITT I Allgemeine Bestimmungen über Leistungsansprüche
§ 31 Entstehen der Leistungsansprüche
Die Ansprüche auf die Leistungen nach diesem Bundesgesetz entstehen in dem Zeitpunkt, in dem die hiefür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt werden.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden