B-KUVG
Gliederung
ZWEITER TEIL Leistungen
ABSCHNITT I Allgemeine Bestimmungen über Leistungsansprüche
§ 31 Entstehen der Leistungsansprüche
Die Ansprüche auf die Leistungen nach diesem Bundesgesetz entstehen in dem Zeitpunkt, in dem die hiefür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt werden.
§ 31 B-KUVG · B-KUVG · Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
§ 31 Entstehen der Leistungsansprüche
…§ 31. Die Ansprüche auf die Leistungen nach diesem Bundesgesetz entstehen in dem Zeitpunkt, in dem die hiefür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt werden.…
§ 32 Anfall der Leistungen
…§ 32. (1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, fallen die sich aus den Leistungsansprüchen ergebenden Leistungen mit dem Entstehen des Anspruches ( § 31 ) an. (2) Nach dem Tode des Empfängers einer Versehrtenrente fallen Hinterbliebenenrenten mit dem Tag an, der auf den Tod des Rentenempfängers folgt. (3) Leistungen aus…
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