(1) § 22 Abs. 3 tritt rückwirkend mit 1. Jänner 1992 in Kraft.
(2) Die §§ 63 Abs. 1 Z 1 und 71 Abs. 2 treten mit 1. Juli 1993 in Kraft.
Rückverweise
B-KUVG · Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
§ 175 Schlußbestimmungen zu Art. II des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 1993, BGBl. Nr. 335 (22. Novelle)
(1) § 22 Abs. 3 tritt rückwirkend mit 1. Jänner 1992 in Kraft. (2) Die §§ 63 Abs. 1 Z 1 und 71 Abs. 2 treten mit 1. Juli 1993 in Kraft.…
§ 108 Entschädigung aus mehreren Versicherungsfällen
…Dauerrente oder einer Gesamtrente zwar nicht aus Versicherungsfällen nach diesem Bundesgesetz, aber unter Berücksichtigung a) eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit nach den §§ 175 bis 177 ASVG oder b) eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit nach den §§ 148c bis 148e BSVG oder c) einer anerkannten Schädigung nach dem KOVG 1957 oder…