B-KUVG
Gliederung
VIERTER TEIL Aufbau der Verwaltung
ABSCHNITT X Sprachliche Gleichbehandlung
§ 159g Umsetzung von Unionsrecht
Durch dieses Bundesgesetz werden umgesetzt:
1. die Richtlinie 89/105/EWG betreffend die Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung bei Arzneimitteln für den menschlichen Gebrauch und ihre Einbeziehung in die staatlichen Krankenversicherungssysteme, ABl. Nr. L 40 vom 11.02.1989 S. 8,
2.die Richtlinie 2005/36/EG sowie
3.die Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, ABl. Nr. L 88 vom 04.04.2011 S. 45.
Rückverweise