B-KUVG
Gliederung
VIERTER TEIL Aufbau der Verwaltung
ABSCHNITT I Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
§ 140 Angelobung der Versicherungsvertreter/innen
(1) Der Obmann/Die Obfrau der Versicherungsanstalt, sein/ihr Stellvertreter bzw. seine/ihre Stellvertreterin, die Vorsitzenden der Hauptversammlung sowie der Landesstellenausschüsse und ihre Stellvertreter/innen sind von der Aufsichtsbehörde anzugeloben und dabei nachweislich auf ihre Pflichten nach § 136 hinzuweisen.
(2) Für die übrigen Versicherungsvertreter/innen gilt Abs. 1 mit der Maßgabe, dass diese
1. im Verwaltungsrat vom Obmann/von der Obfrau,
2. in der Hauptversammlung vom/von der Vorsitzenden der Hauptversammlung,
3. in den Landesstellenausschüssen vom/von der Vorsitzenden des Landesstellenausschusses
bzw. vom vorläufigen Verwalter/von der vorläufigen Verwalterin anzugeloben sind.
§ 140 B-KUVG · B-KUVG · Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
§ 140 Angelobung der Versicherungsvertreter/innen
…§ 140. (1) Der Obmann/Die Obfrau der Versicherungsanstalt, sein/ihr Stellvertreter bzw. seine/ihre Stellvertreterin, die Vorsitzenden der Hauptversammlung sowie der Landesstellenausschüsse und ihre Stellvertreter/innen…
§ 168b Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau – Versicherungsvertreter/innen und Konstituierung der Verwaltungskörper
…Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2018) sind vom Verwaltungsrat nach dessen erstmaligem Zusammentreten einzuberufen. Hinsichtlich der Angelobung der Versicherungsvertreter/innen gilt § 140 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2018. (4) Die Amtsdauer nach § 137 beginnt für alle Verwaltungskörper mit 1…
§ 176 Schlußbestimmungen zum Bundesgesetz BGBl. Nr. 23/1994 (23. Novelle)
…§ 28 Abs. 2, 70b Abs. 3, die Abschnitte I und II des Vierten Teiles ( §§ 130 bis 139, 139a, 140 bis 147, 147a bis 149 ), der Abschnitt IIa des Vierten Teiles (§§ 149a bis 149g), die §§ 151 Abs. 5…
§ 84 Anwendung von Bestimmungen des Abschnittes VI des Ersten Teiles und des Zweiten Teiles des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
…§§ 162 bis 168 ASVG anzuwenden. (4) Auf Personen nach § 1 Abs. 1 Z 34 lit. a und b und 35 sind die Bestimmungen über das Krankengeld nach den §§ 138 bis 143 ASVG , über das Wochen- und Sonderwochengeld nach den §…
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