Die Versehrtenrente fällt mit dem Tag nach dem Wegfall der durch den Dienstunfall oder die Berufskrankheit verursachten Arbeitsunfähigkeit, spätestens nach Ablauf des dritten Monates nach dem Eintritt des Versicherungsfalles an.
Rückverweise
…nachrangig ist, fällt sie erst nach Ende eines Krankengeldbezugs an ( Tarmann-Prentner in Sonntag , ASVG 2 , § 204 Rz 1). Nach § 102 B-KUVG fällt die Versehrtenrente mit dem Tag nach dem Wegfall der durch den Dienstunfall oder der Berufkrankheit verursachten Arbeitsunfähigkeit an, spätestens aber nach Ablauf des dritten…
…stünden dem Kläger gemäß § 103 Abs 2 B-KUVG die von ihm primär im Leistungsbegehren begehrten 66 % der Vollrente als Versehrtenrente zu. Gemäß § 102 B-KUVG falle die Versehrtenrente mit dem Tag nach dem Wegfall der durch den Dienstunfall oder die Berufskrankheit verursachten Arbeitsunfähigkeit, spätestens nach Ablauf des dritten Monates nach…