§ 3 Gleichstellung
In Kraft seit 10. Oktober 2024
Up-to-date
Ziel dieses Hauptstückes ist die Gleichstellung aufgrund des Geschlechts und die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben von Eltern, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie pflegenden Angehörigen.
B-GlBG · Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
§ 3 Gleichstellung
…1. Hauptstück Gleichstellung und Gleichbehandlung aufgrund des Geschlechts Gleichstellung § 3. Ziel dieses Hauptstückes ist die Gleichstellung aufgrund des Geschlechts und die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben von Eltern, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie pflegenden Angehörigen.…
Rückverweise