Die dem Arbeitnehmer auf Grund dieses Abschnittes zustehenden Rechte können durch Arbeitsvertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden.
§ 19g AZG · AZG · Arbeitszeitgesetz
§ 19g Unabdingbarkeit
…§ 19g. Die dem Arbeitnehmer auf Grund dieses Abschnittes zustehenden Rechte können durch Arbeitsvertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden.…
§ 5 KA-AZG · KA-AZG · Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz
§ 5 Überstundenarbeit und vertragsrechtliche Bestimmungen
…Der Berechnung dieses Zuschlages ist der auf die einzelne Arbeitsstunde entfallende Normallohn zugrunde zu legen. (4) Die Bestimmungen der §§ 19c, 19d und 19g des Arbeitszeitgesetzes , BGBl. Nr. 461/1969, sind anzuwenden. (5) Abs. 1 bis 4 gelten nicht für Dienstnehmer/innen, die in einem Dienstverhältnis zu einer Gebietskörperschaft…
Rückverweise