AVG
Gliederung
VI. Teil: Schlußbestimmungen Verweisungen
§ 80
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956
§ 94 § 94
…Anwendung des AVG und des Zustellgesetzes Soweit in diesem Abschnitt nicht anderes bestimmt ist, sind auf das Disziplinarverfahren 1. das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 mit Ausnahme von §…
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