§ 80 Verweisungen
§ 80 Verweisungen — AVG
§ 80 Verweisungen — AVG
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 51/1991 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998
Inkrafttretungsdatum
01. Oktober 1998
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12066832
Zuletzt nach Updates gesucht am
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Entscheidungen 0
Keine verknüpften Entscheidungen zu diesem Paragrafen
Rechtssätze 0
Keine verknüpften Rechtssätze zu diesem Paragrafen