§ 53 Elektronische Antragstellung — AußWG 2011
(1) Anträge und Meldungen gemäß § 52 sind mittels elektronischer Medien einzubringen, soweit dies zumutbar ist und die technischen Voraussetzungen dafür sowohl beim Antragsteller als auch bei der Behörde vorhanden und funktionsfähig sind.
(2) Wer Anträge und Meldungen, die sich auf Vorgänge im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 10 lit. a beziehen, in einer in Abs. 1 genannten Form einbringt, hat jedenfalls einen oder mehrere verantwortliche Beauftragte im Sinne von § 50 zu bestellen, und es ist nachweislich sicher zu stellen, dass einer dieser Personen die Verantwortung im Sinne von § 50 Abs. 6 für den Antrag oder die Meldung zukommt.
(3) Bei elektronisch eingebrachten Anträgen und Meldungen sind sämtliche dafür erforderlichen Unterlagen in Kopie beizuschließen. Die Originale sind gemäß § 65 aufzubewahren und zur jederzeitigen Vorlage oder Einsicht bereitzuhalten. Auf Ersuchen des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend sind diese Originale unverzüglich an diesen zu übermitteln oder ihm vorzulegen.
§ 53 AußWG 2011 · AußWG 2011 · Außenwirtschaftsgesetz 2011
§ 53 Elektronische Antragstellung
(1) Anträge und Meldungen gemäß § 52 sind mittels elektronischer Medien einzubringen, soweit dies zumutbar ist und die technischen Voraussetzungen dafür sowohl beim Antragsteller als auch bei der Behörde vorhanden und funktionsfähig sind. (2) Wer Anträge und Meldungen, die sich auf Vorgänge im Sinn…
§ 93 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
…Hauptstück und die §§ 55 und 80 dieses Bundesgesetzes treten mit 30. Juni 2012, die übrigen Bestimmungen treten mit 1. Oktober 2011 in Kraft. (2) Das Außenhandelsgesetz 2005, (AußHG 2005), BGBl. I Nr. 50, tritt mit Ablauf des 30. September 2011…
Art. 2 § 15 SKG 2013 · SKG 2013 · Sicherheitskontrollgesetz 2013
Art. 2 § 15 Allgemeine Bestimmungen betreffend Anträge, Meldungen und Genehmigungen
…oder die Meldung erstattet wird. Geeignete Nachweise sind anzuschließen. (2) Anträge und Meldungen gemäß Abs. 1 sind nach Maßgabe der Bestimmungen des § 53 AußWG 2011 mittels elektronischer Medien einzubringen. (3) Genehmigungen sind zeitlich befristet zu erteilen und nicht übertragbar.…
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