§ 17 Globalgenehmigungen — AußWG 2011
(1) Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat Genehmigungen aufgrund dieses Bundesgesetzes oder aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 24 lit. a und b in Form von zeitlich begrenzten Globalgenehmigungen für eine oder mehrere Arten oder Kategorien von Gütern, die im Güterverkehr mit einem oder mehreren genau festgelegten Empfängern, Kategorien von Empfängern oder Drittstaaten gültig sind, zu erteilen, wenn dies
1. im Interesse der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis gelegen ist und
2. Vorgänge im Widerspruch zu den Genehmigungskriterien gemäß dem 2. Hauptstück nicht zu befürchten sind, wobei zu berücksichtigen ist, inwieweit der Antragsteller angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen im Sinne von § 49 anwendet.
(2) Inhaber von Globalgenehmigungen haben jährliche Meldungen über erfolgte Lieferungen zu erstatten. Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat mit Verordnung nähere Bestimmungen über den Inhalt dieser Meldungen festzulegen.
§ 4 1. AußWV 2011 · 1. AußWV 2011 · Erste Außenwirtschaftsverordnung 2011
§ 4 Meldepflichten bei Verwendung von Globalgenehmigungen
…1) Die Inhaber von Globalgenehmigungen gemäß § 17 AußWG 2011 haben bis spätestens 1. März jedes Kalenderjahres Meldungen über sämtliche im vorangegangenen Kalenderjahr getätigte Lieferungen vorzunehmen. (2) Die Meldungen gemäß Abs. 1 haben…
§ 79 AußWG 2011 · AußWG 2011 · Außenwirtschaftsgesetz 2011
§ 79 Gerichtlich strafbare Handlungen im Verkehr mit Drittstaaten
…a oder b gilt, 7. für die in Z 2 genannten Vorgänge durch unrichtige oder unvollständige Angaben die Erteilung einer Globalgenehmigung gemäß § 17 erschleicht, 8. eine Allgemeingenehmigung im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 26 lit. a oder b für die Ausfuhr, Durchfuhr…
§ 87 Verwaltungsstrafbestimmungen
… 2 weiter verwendet oder d) das Importzertifikat zur Verwendung durch einen Nichtberechtigten entgeltlich oder unentgeltlich überlässt oder übernimmt, 4. der Meldepflicht gemäß § 17 Abs. 2 oder § 30 Abs. 4 zuwiderhandelt, 5. der Meldepflicht gemäß § 31 Abs. 3 zuwiderhandelt, 6. der Meldepflicht…
§ 85 Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
…anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist. (4) Neben der in Abs. 1 genannten Strafe ist auf Verfall nach Maßgabe des § 17 des FinStrG zu erkennen, wobei ausschließlich die im Abs. 1 genannten Waren samt Umschließungen dem Verfall unterliegen.…
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