§ 89 Verweisung auf andere Bundesgesetze
In Kraft seit 01. September 1991
Up-to-date
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, sind diese Bundesgesetze in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden